Äußere Blitzschutzanlage
Die Blitzschutzanlage soll die Schäden, die durch einen direkt einschlagenden Blitz verursacht werden, verringern, indem der Blitzstrom sicher zur Erde geleitet wird. Die äußere Blitzschutzanlage besteht aus einer Fangeinrichtung, Ableitungen und einer Erdungsanlage. Die Fangeinrichtung muss gemäß der aktuellen Norm und der festgelegten Blitzschutzklasse geplant und errichtet werden, zum Beispiel durch das Blitzkugelverfahren oder Schutzwinkelverfahren. Bestandteile einer Fangeinrichtung können Stangen oder freistehende Masten, gespannte Seile, Drähte oder Metallteile sowie HVI-Kabel sein. Exponierte Stellen, die für einen direkten Blitzeinschlag in Frage kommen, werden oft mit Fangeinrichtungen versehen oder als solche ausgeführt. Die Fangeinrichtungen sind typischerweise untereinander und auf dem kürzesten Weg mit der Ableitungsanlage verbunden. Die Ableitungsanlage leitet den Blitzstrom von den Fangeinrichtungen zur Erdungsanlage. Die Ableitungen sollten möglichst eine direkte Fortsetzung der Fangleitung bilden und ausgehend von den Gebäudeecken gleichmäßig auf den Umfang der baulichen Anlage verteilt werden. Die Anzahl der Ableitungen und ihr maximaler Abstand sollten der typischen Schutzklasse entsprechen. An jedem Anschluss einer Ableitung an die Erdungsanlage sollte eine Messstelle angebracht werden. Diese Messstellen (Trennstellen) sind erforderlich, um die Blitzschutzanlage überprüfen zu können.